Kurze Antwort
Richtig sind: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen und Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen.
Richtig sind 2 und 3: Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung u. a. zum Jagdschutz ihre Jagdwaffen ohne Waffenschein schussbereit führen und verwenden. Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd ist das Führen ohne Erlaubnis nur zugriffsbereit, aber nicht schussbereit zulässig. Aussage 1 ist falsch, da zum generellen Führen einer Kurzwaffe außerhalb der Jagdausübung ein Waffenschein nötig ist.
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