BayernRechtBAY-RE-43-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden</p> und <p>In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert</p>.

  • A)<p>Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete</p>
  • B)<p>Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden</p>
  • C)<p>In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert</p>
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Wildschutzgebiete entstehen nicht automatisch („kraft Gesetzes“), sondern werden per Rechtsverordnung von der zuständigen Jagdbehörde ausgewiesen. Innerhalb solcher Gebiete kann die Verordnung – wenn es dem Schutzzweck dient, z. B. Ruhe in Setz- oder Brutzeiten – das Betreten zeitweise untersagen.

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