Kurze Antwort
Richtig ist die Definition, dass Bannwald aufgrund seiner flächenhaften Ausdehnung besonders in Verdichtungsräumen, insbesondere um Großstädte, unersetzlich ist; ein generelles Jagdverbot besteht dort nicht.
Das Bayerische Waldgesetz definiert Bannwald als für das Klima- und Luftaustauschgefüge in Ballungsräumen unverzichtbaren Wald. Ein „Jagdbann“ gehört nicht zum Bannwald-Begriff; die Jagdausübung ist dort nicht per se verboten.
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