BayernNaturBAY-NA-123-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Bannwald nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig? X

Kurze Antwort

Richtig ist die Definition, dass Bannwald aufgrund seiner flächenhaften Ausdehnung besonders in Verdichtungsräumen, insbesondere um Großstädte, unersetzlich ist; ein generelles Jagdverbot besteht dort nicht.

  • A)Bannwald ist Wald, der unter anderem aufgrund seiner flächenhaften Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen insbesondere um Großstädte unersetzlich ist
  • B)Bannwald ist Wald, in dem die Jagd verboten ist (Jagdbann)
Erklärung

Das Bayerische Waldgesetz definiert Bannwald als für das Klima- und Luftaustauschgefüge in Ballungsräumen unverzichtbaren Wald. Ein „Jagdbann“ gehört nicht zum Bannwald-Begriff; die Jagdausübung ist dort nicht per se verboten.

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