BayernNaturBAY-NA-124-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis.

  • A)In Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten
  • B)Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis
Erklärung

Richtig ist: Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis. Begründung: Im Bayerischen Waldgesetz sind Kahlschläge nicht pauschal verboten, aber im besonders sensiblen Schutzwald genehmigungspflichtig, weil hier Funktionen wie Lawinen‑, Erosions‑ und Steinschlagschutz gewahrt werden müssen.

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