Kurze Antwort
Richtig ist: Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis.
Richtig ist: Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis. Begründung: Im Bayerischen Waldgesetz sind Kahlschläge nicht pauschal verboten, aber im besonders sensiblen Schutzwald genehmigungspflichtig, weil hier Funktionen wie Lawinen‑, Erosions‑ und Steinschlagschutz gewahrt werden müssen.
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