Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass Schutzwald Gefahren wie Lawinen, Felsstürze und Erdrutsche vorbeugt und benachbarte Waldbestände vor Sturmschäden schützt; die anderen Aussagen sind falsch.
Nach Bayerischem Waldgesetz dient Schutzwald der Abwehr natürlicher Gefahren und dem Schutz angrenzender Bestände. Landschaftliche Schönheit oder bloße Flächengröße in Ballungsräumen begründen keinen Schutzwaldstatus.
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