BayernNaturBAY-NA-129-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zum Forstlichen Gutachten in Bayern sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre erstell</p> und <p>Das Forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Festsetzung oder Bestätigung von Abschussplänen durch die untere Jagdbehörde</p>.

  • A)<p>Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Hegegemeinschaften erstellt</p>
  • B)Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird jährlich erstellt
  • C)<p>Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre erstell</p>
  • D)<p>Das Forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Festsetzung oder Bestätigung von Abschussplänen durch die untere Jagdbehörde</p>
  • E)Das Forstliche Gutachten wird für jedes Jagdrevier getrennt erstellt
Erklärung

Richtig sind 3 und 4: In Bayern erstellt die Forstverwaltung (Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) alle drei Jahre das Forstliche Gutachten zur Waldverjüngung auf Ebene der Hegegemeinschaft, nicht jährlich und nicht je Revier. Dieses Vegetationsgutachten ist für die UJB eine zentrale Grundlage, um Abschusspläne beim Schalenwild waidgerecht und verbissgerecht festzusetzen bzw. zu bestätigen.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten