Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre erstell</p> und <p>Das Forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Festsetzung oder Bestätigung von Abschussplänen durch die untere Jagdbehörde</p>.
Richtig sind 3 und 4: In Bayern erstellt die Forstverwaltung (Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) alle drei Jahre das Forstliche Gutachten zur Waldverjüngung auf Ebene der Hegegemeinschaft, nicht jährlich und nicht je Revier. Dieses Vegetationsgutachten ist für die UJB eine zentrale Grundlage, um Abschusspläne beim Schalenwild waidgerecht und verbissgerecht festzusetzen bzw. zu bestätigen.
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