BayernNaturBAY-NA-131-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zum Forstlichen Gutachten in Bayern sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die Aussagen zur Einwertung der Verbissbelastung, zum Ziel stabiler und standortgemäßer Wälder, zur Berücksichtigung der Waldverjüngung bei der Abschussplanung und zum Nutzen des Gutachtens als Hilfsmittel.

  • A)Aufgrund der festgestellten Verbisssituation wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Einwertung der Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften („tragbar“, „günstig“, „zu hoch“, „deutlich zu hoch“) vorgenommen
  • B)Das Forstliche Gutachten soll dazu beitragen, stabile und standortgemäße Wälder zu erhalten und zu schaffen
  • C)Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung kann jederzeit auf Antrag der Hegegemeinschaft erstellt werden
  • D)Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen
  • E)Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist für die an der Aufstellung der Abschusspläne beteiligten (insbesondere Revierinhaber und Jagdvorstände) ein wertvolles Hilfsmittel
Erklärung

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewerten die Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften. Das Gutachten unterstützt die Abschussplanung und soll zur Erhaltung und Schaffung stabiler, standortgemäßer Wälder beitragen; es wird nicht jederzeit auf Antrag erstellt.

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