Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen zur Einwertung der Verbissbelastung, zum Ziel stabiler und standortgemäßer Wälder, zur Berücksichtigung der Waldverjüngung bei der Abschussplanung und zum Nutzen des Gutachtens als Hilfsmittel.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewerten die Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften. Das Gutachten unterstützt die Abschussplanung und soll zur Erhaltung und Schaffung stabiler, standortgemäßer Wälder beitragen; es wird nicht jederzeit auf Antrag erstellt.
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