BayernRechtBAY-RE-226-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zum Verhalten im Wald sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und <p>Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte (Kulturzaun) dienen, unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit</p>.

  • A)Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit
  • B)<p>Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte (Kulturzaun) dienen, unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit</p>
  • C)<p>Wer in einem fremden Wald für seinen persönlichen Verzehr Pilze sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit</p>
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: Unbefugt zelten im fremden Wald sowie das Manipulieren von Schutzvorrichtungen (z. B. Kulturzäune) sind Ordnungswidrigkeiten. Pilze in geringen Mengen für den eigenen Bedarf zu sammeln ist nach Betretungsrecht und § 39 Abs. 3 BNatSchG in der Regel erlaubt, daher ist Aussage 3 falsch.

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