Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Kontrollen der Fallen können entfallen, wenn die Falle über einen elektronischen Fangmelder verfügt, der betriebssicher ist und unverzüglich meldet, sobald ein Fangereignis stattgefunden hat und die Funktionsfähigkeit mindestens einmal täglich getestet wird oder eine tägliche Selbstüberprüfung des Fangmelders gewährleistet ist</p>.
Richtig ist Option 1: Lebendfangfallen müssen grundsätzlich mindestens zweimal täglich kontrolliert werden. Diese Pflicht kann entfallen, wenn ein betriebssicherer Fallenmelder vorhanden ist, der jeden Fang unverzüglich meldet und dessen Funktion täglich geprüft wird bzw. sich selbst täglich überprüft. Optionen 2 und 3 ignorieren diese anerkannte Ausnahme bzw. verstoßen gegen den Tierschutzgedanken der unverzüglichen Entnahme. Hinweis: Landesrecht kann abweichen.
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