BayernRechtBAY-RE-57-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zur Kontrolle von Fallen zum Lebendfang ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Kontrollen der Fallen können entfallen, wenn die Falle über einen elektronischen Fangmelder verfügt, der betriebssicher ist und unverzüglich meldet, sobald ein Fangereignis stattgefunden hat und die Funktionsfähigkeit mindestens einmal täglich getestet wird oder eine tägliche Selbstüberprüfung des Fangmelders gewährleistet ist</p>.

  • A)<p>Kontrollen der Fallen können entfallen, wenn die Falle über einen elektronischen Fangmelder verfügt, der betriebssicher ist und unverzüglich meldet, sobald ein Fangereignis stattgefunden hat und die Funktionsfähigkeit mindestens einmal täglich getestet wird oder eine tägliche Selbstüberprüfung des Fangmelders gewährleistet ist</p>
  • B)Alle Fallen für den Lebendfang müssen zweimal täglich kontrolliert werden
  • C)<p>Im Fall der Meldung eines Fangereignisses in einer Falle für den Lebendfang durch einen elektronischen Fangmelder kann die Falle erst am nächsten Tag kontrolliert werden</p>
Erklärung

Richtig ist Option 1: Lebendfangfallen müssen grundsätzlich mindestens zweimal täglich kontrolliert werden. Diese Pflicht kann entfallen, wenn ein betriebssicherer Fallenmelder vorhanden ist, der jeden Fang unverzüglich meldet und dessen Funktion täglich geprüft wird bzw. sich selbst täglich überprüft. Optionen 2 und 3 ignorieren diese anerkannte Ausnahme bzw. verstoßen gegen den Tierschutzgedanken der unverzüglichen Entnahme. Hinweis: Landesrecht kann abweichen.

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