BayernNaturBAY-NA-7-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zur „Roten Liste“ ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

  • A)Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten
  • B)Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
  • C)Die in der Roten Liste aufgeführten Tierarten dürfen nicht bejagt werden
Erklärung

Richtig ist Option 2: Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das gefährdete Arten (nach Gefährdungskategorien) auflistet – nicht nur „vom Aussterben bedroht“ und nicht nur in Naturschutzgebieten. Sie hat keine Gesetzeskraft; Jagdzeiten richten sich nach BJagdG/Landesrecht, daher macht die bloße Listung eine Art nicht automatisch unbejagbar.

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