Kurze Antwort
Richtig ist: Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
Richtig ist Option 2: Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das gefährdete Arten (nach Gefährdungskategorien) auflistet – nicht nur „vom Aussterben bedroht“ und nicht nur in Naturschutzgebieten. Sie hat keine Gesetzeskraft; Jagdzeiten richten sich nach BJagdG/Landesrecht, daher macht die bloße Listung eine Art nicht automatisch unbejagbar.
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