Kurze Antwort
Richtig sind: Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz und <p>Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich</p>.
Richtig sind 4 und 5: Die Verbissaufnahme wird auf festen, nach systematischem Gitternetz ausgewählten Probeflächen durchgeführt – nicht willkürlich –, damit die Ergebnisse repräsentativ und vergleichbar sind. Grundeigentümer und Revierinhaber dürfen teilnehmen, was Transparenz schafft; eingezäunte (verbissgeschützte) Flächen werden nicht gewertet, und der Aufnehmer muss nicht allein arbeiten.
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