BayernNaturBAY-NA-130-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zur Verbissaufnahme im Rahmen der Erstellung des Forstlichen Gutachtens in Bayern sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz und <p>Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich</p>.

  • A)Die Auswahl der Flächen für die Verbissaufnahme erfolgt jährlich wechselnd und willkürlich
  • B)Bei der Verbissaufnahme werden auch durch Zaun vor Verbiss geschützte Flächen aufgenommen
  • C)Um die Objektivität während der Verbissaufnahmen zu gewährleisten, muss der Datenaufnehmer hierbei allein sein
  • D)Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz
  • E)Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich
Erklärung

Richtig sind 4 und 5: Die Verbissaufnahme wird auf festen, nach systematischem Gitternetz ausgewählten Probeflächen durchgeführt – nicht willkürlich –, damit die Ergebnisse repräsentativ und vergleichbar sind. Grundeigentümer und Revierinhaber dürfen teilnehmen, was Transparenz schafft; eingezäunte (verbissgeschützte) Flächen werden nicht gewertet, und der Aufnehmer muss nicht allein arbeiten.

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