BayernRechtBAY-RE-72-2025

Welche der nachgenannten Beschreibungen trifft im Sinne des Bayerischen Jagdgesetzes auf eine Treibjagd zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Es nehmen an einer Jagd 10 Schützen und 5 Treiber unter Verwendung von 5 Wachtelhunden teil</p>.

  • A)<p>Es nehmen an einer Jagd 8 Schützen und 3 Treiber unter Verwendung von 3 Alpenländischen Dachsbracken teil</p>
  • B)<p>Es nehmen an einer Jagd 10 Schützen und 5 Treiber unter Verwendung von 5 Wachtelhunden teil</p>
  • C)<p>Es nehmen an einer Jagd 5 Schützen und 1 Treiber unter Verwendung von 1 Deutsch Kurzhaar teil</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2, weil eine Treibjagd im Sinn des BayJG als Gesellschaftsjagd gilt, wofür eine bestimmte Mindestzahl Teilnehmender erforderlich ist. Mit 10 Schützen und 5 Treibern (plus brauchbaren Hunden) ist die Schwelle erreicht; Option 1 und 3 liegen unter der typischen Teilnehmerzahl und gelten daher nicht als Treibjagd im gesetzlichen Sinn.

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