Kurze Antwort
Richtig sind: Jägerprüfungszeugnis und Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
Richtig sind Jägerprüfungszeugnis und Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Das Prüfungszeugnis belegt die bestandene Jägerprüfung (§ 15 BJagdG) als Grundvoraussetzung, und ohne Jagdhaftpflicht mit Mindestdeckung wird kein Jagdschein erteilt. Eine Waffenbesitzkarte brauchst du dafür nicht, und eine Jagdgelegenheit ist für die Ersterteilung keine Voraussetzung.
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