BayernRechtBAY-RE-59-2025

Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Bayern nicht auf einer Treibjagd erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rotwild und Damwild.

  • A)Schwarzwild
  • B)Rotwild
  • C)Damwild
  • D)Fuchs
  • E)Feldhase
  • F)Stockente
Erklärung

Auf Treibjagden in Bayern ist Schalenwild des Hochwilds wie Rot- und Damwild nicht freigegeben, da diese Jagdart für diese Wildarten tierschutz- und sicherheitsrelevante Risiken birgt. Erlaubt sind bei Treibjagd typisches Niederwild und Raubwild wie Feldhase, Fuchs, Stockente sowie Schwarzwild.

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