BayernNaturBAY-NA-3-2025

Welche der nachgenannten Insekten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rote Waldameise und Hirschkäfer.

  • A)Rote Waldameise
  • B)Kupferstecher
  • C)Buchdrucker
  • D)Hirschkäfer
Erklärung

Rote Waldameisen und Hirschkäfer stehen nach BNatSchG/BArtSchV unter besonderem Schutz: Beide sind ökologisch wertvoll – Waldameisen als „Gesundheitspolizei“ des Waldes, der Hirschkäfer als Totholz-Bewohner mit gefährdeten Lebensräumen. Kupferstecher und Buchdrucker sind Borkenkäfer-Schädlinge der Forstwirtschaft und nicht besonders geschützt.

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