BayernRechtBAY-RE-171-2025

Welche der nachgenannten Interessengruppen sind im Jagdbeirat der unteren Jagdbehörde vertreten?

Kurze Antwort

Im Jagdbeirat sind Vertreter von Landwirtschaft, Jägerschaft, Forstwirtschaft und Jagdgenossenschaften vertreten; Teichgenossenschaften und Reitsportvereine gehören nicht dazu.

  • A)Landwirtschaft
  • B)Teichgenossenschaft
  • C)Jäger
  • D)Forstwirtschaft
  • E)Jagdgenossenschaften
  • F)Reitsportvereine
Erklärung

§ 37 BJagdG schreibt vor, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften, Jäger und Naturschutz vertreten sein müssen. Teichgenossenschaften und Reitsportvereine sind dort nicht genannt und daher nicht Teil des Jagdbeirats.

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