Kurze Antwort
Im Jagdbeirat sind Vertreter von Landwirtschaft, Jägerschaft, Forstwirtschaft und Jagdgenossenschaften vertreten; Teichgenossenschaften und Reitsportvereine gehören nicht dazu.
§ 37 BJagdG schreibt vor, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften, Jäger und Naturschutz vertreten sein müssen. Teichgenossenschaften und Reitsportvereine sind dort nicht genannt und daher nicht Teil des Jagdbeirats.
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