Kurze Antwort
Richtig ist: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren drei Schützen.
Richtig ist die Baujagd mit weiteren drei Schützen. Begründung: Der Jugendjagdschein erlaubt die Jagdausübung nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten oder schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsehers. Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagden) sind für Jugendjagdscheininhaber verboten; die Baujagd zählt nicht zwingend als Gesellschaftsjagd und ist in Begleitung zulässig.
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