BayernRechtBAY-RE-49-2025

Welche der nachgenannten Jagdhandlungen ist mit einem Jugendjagdschein zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren drei Schützen.

  • A)Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung im Revier der Eltern.
  • B)Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person.
  • C)Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren drei Schützen.
Erklärung

Richtig ist die Baujagd mit weiteren drei Schützen. Begründung: Der Jugendjagdschein erlaubt die Jagdausübung nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten oder schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsehers. Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagden) sind für Jugendjagdscheininhaber verboten; die Baujagd zählt nicht zwingend als Gesellschaftsjagd und ist in Begleitung zulässig.

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