Kurze Antwort
Die Mindestbodenfläche eines überwiegend genutzten Hundezwingers richtet sich nach der Anzahl der Hunde und ihrer Widerristhöhe.
Für einen Hund gelten je nach Widerristhöhe mindestens 6, 8 oder 10 m². Für jeden weiteren Hund ist die Hälfte der vorgeschriebenen Bodenfläche zusätzlich bereitzustellen.
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