Kurze Antwort
Vor jeder Benutzung sind Hochsitze auf Schäden zu prüfen und nicht mehr benötigte Hochsitze sind abzubauen; die Instandhaltung der Verblendung ist keine UVV-Pflichtmaßnahme.
Die UVV Jagd (§ 7 VSG 4.4) fordert die regelmäßige Sicherheitsprüfung vor jeder Nutzung sowie den Abbau entbehrlicher Einrichtungen. Verblendungen sind jagdpraktisch sinnvoll, aber rechtlich nicht als ständige UVV-Pflicht geregelt.
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