BayernJagdpraxisBAY-JB-11-2025

Welche der nachgenannten Maßnahmen an Hochsitzen müssen Sie aus Gründen der Unfallverhütung während des gesamten Jahres beachten?

Kurze Antwort

Vor jeder Benutzung sind Hochsitze auf Schäden zu prüfen und nicht mehr benötigte Hochsitze sind abzubauen; die Instandhaltung der Verblendung ist keine UVV-Pflichtmaßnahme.

  • A)Die Überprüfung auf eingetretene Schäden vor jeder Benutzung
  • B)Den Abbau der nicht mehr benötigten Hochsitze
  • C)Die Instandhaltung der Verblendung
Erklärung

Die UVV Jagd (§ 7 VSG 4.4) fordert die regelmäßige Sicherheitsprüfung vor jeder Nutzung sowie den Abbau entbehrlicher Einrichtungen. Verblendungen sind jagdpraktisch sinnvoll, aber rechtlich nicht als ständige UVV-Pflicht geregelt.

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