Kurze Antwort
Eine Büchsenpatrone muss für Rotwild ein Kaliber von mindestens 6,5 mm und eine Auftreffenergie E 100 von mindestens 2.000 Joule aufweisen.
Für alles übrige Schalenwild gelten nach § 19 Bundesjagdgesetz beide Mindestanforderungen. Die E 100 bezeichnet die Geschossenergie nach 100 Metern; die Mündungsenergie E 0 ist hierfür nicht maßgeblich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.