BayernRechtBAY-RE-229-2025

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Bayern vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Igel, Fledermaus und Hamster.

  • A)Igel
  • B)Fledermaus
  • C)Schermaus
  • D)Wanderratte
  • E)Hamster
Erklärung

Richtig sind Igel, Fledermaus und Hamster, weil sie nach Naturschutzrecht besonders bzw. streng geschützt sind und daher grundsätzlich nicht getötet werden dürfen. Schermaus und Wanderratte gehören zu den wenigen Säugetierarten ohne besonderen Schutzstatus und dürfen rechtlich nicht aus Naturschutzgründen generell verboten getötet werden (andere Vorschriften wie Tierschutzrecht bleiben unberührt).

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