BayernRechtBAY-RE-230-2025

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Bayern vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

In Bayern dürfen Haselmaus und Baumschläfer grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Haselmaus
  • B)Rötelmaus
  • C)Feldmaus
  • D)Baumschläfer
Erklärung

Beide Arten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Rötelmaus und Feldmaus zählen zu den nicht besonders geschützten Kleinnagern und dürfen daher – unter Beachtung sonstiger Vorschriften – grundsätzlich getötet werden.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten