Kurze Antwort
In Bayern dürfen Haselmaus und Baumschläfer grundsätzlich nicht getötet werden.
Beide Arten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Rötelmaus und Feldmaus zählen zu den nicht besonders geschützten Kleinnagern und dürfen daher – unter Beachtung sonstiger Vorschriften – grundsätzlich getötet werden.
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