Kurze Antwort
In Bayern dürfen der Gartenschläfer und das Eichhörnchen als nicht dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere grundsätzlich nicht getötet werden.
Beide Arten sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Hausratte und Erdmaus gehören zu den nicht geschützten Arten und dürfen daher rechtlich nicht unter dieses generelle Tötungsverbot fallen. Regulations may vary depending on the federal state.
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