Kurze Antwort
Mit der Flinte darf Schalenwild ausschließlich mit Flintenlaufgeschossen (z. B. Brenneke) erlegt werden.
§ 19 BJagdG verbietet Schrot, Posten und gehacktes Blei auf Schalenwild. Flintenlaufgeschosse sind massive Geschosse für glatte Läufe und waidgerecht bis ca. 50–60 m einsetzbar.
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