BayernJagdpraxisBAY-JB-166-2025

Welche der nachgenannten Schüsse gelten als nicht weid- bzw. tierschutzgerecht

Kurze Antwort

Richtig sind: Büchsenschuss spitz von hinten auf ein äsendes Schmalreh auf eine Entfernung von 60 m und Schrotschuss auf einen in 50m Entfernung vorbeilaufenden Fuchs.

  • A)Büchsenschuss spitz von hinten auf ein äsendes Schmalreh auf eine Entfernung von 60 m
  • B)<p>Schrotschuss von hinten auf eine abstreichende Stockente bei einer Entfernung von etwa 25 m</p>
  • C)Schrotschuss auf einen in 50m Entfernung vorbeilaufenden Fuchs
Erklärung

Richtig sind 1 und 3. Spitz von hinten aufs Schmalreh ist unwaidmännisch: hoher Risiko­treffer durch Bauchhöhle/Weidwund, lange Leidenswege und Wildbretentwertung. Ein Fuchs auf 50 m mit Schrot ist zu weit: Deckung und Energie der Garbe reichen nicht für sicheres Töten, es droht Krank­schießen. Der Schuss auf die abstreichende Ente bei ca. 25 m ist weidgerecht, da Entfernung und Ansprechwinkel passen.

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