Kurze Antwort
Richtig sind: Marderhund, Mauswiesel, Türkentaube, Habicht und Rabenkrähe.
Richtig sind Marderhund, Mauswiesel, Türkentaube, Habicht und Rabenkrähe, weil sie in Bayern als dem Jagdrecht unterliegend geführt werden. Die Saatkrähe unterliegt in Bayern nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdzeiten/Schonzeiten sind davon getrennt zu betrachten.
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