BayernRechtBAY-RE-4-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Marderhund, Mauswiesel, Türkentaube, Habicht und Rabenkrähe.

  • A)Marderhund
  • B)Mauswiesel
  • C)Türkentaube
  • D)Habicht
  • E)Saatkrähe
  • F)Rabenkrähe
Erklärung

Richtig sind Marderhund, Mauswiesel, Türkentaube, Habicht und Rabenkrähe, weil sie in Bayern als dem Jagdrecht unterliegend geführt werden. Die Saatkrähe unterliegt in Bayern nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdzeiten/Schonzeiten sind davon getrennt zu betrachten.

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