Kurze Antwort
Richtig sind: Fischotter, Waschbär, Auerwild und Elster.
In Bayern sind Fischotter, Waschbär, Auerwild und Elster jagdrechtlich gelistet. Bisam und Uhu unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdrechtlich gelistet heißt nicht automatisch bejagbar – z. B. ist der Fischotter streng geschützt und ganzjährig geschont.
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