BayernRechtBAY-RE-5-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fischotter, Waschbär, Auerwild und Elster.

  • A)Fischotter
  • B)Bisam
  • C)Waschbär
  • D)Uhu
  • E)Auerwild
  • F)Elster
Erklärung

In Bayern sind Fischotter, Waschbär, Auerwild und Elster jagdrechtlich gelistet. Bisam und Uhu unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdrechtlich gelistet heißt nicht automatisch bejagbar – z. B. ist der Fischotter streng geschützt und ganzjährig geschont.

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