Kurze Antwort
Richtig sind: Wildkatze, Kanadagans, Mäusebussard und Haselwild.
In Bayern zählen Wildkatze, Kanadagans, Mäusebussard und Haselwild zum jagdbaren Wild nach Landesrecht, auch wenn teils ganzjährige Schonung gilt (z. B. Wildkatze, Mäusebussard). Eichhörnchen und Bekassine unterliegen in Bayern nicht dem Jagdrecht.
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