BayernRechtBAY-RE-6-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildkatze, Kanadagans, Mäusebussard und Haselwild.

  • A)Wildkatze
  • B)Eichhörnchen
  • C)Kanadagans
  • D)Bekassine
  • E)Mäusebussard
  • F)Haselwild
Erklärung

In Bayern zählen Wildkatze, Kanadagans, Mäusebussard und Haselwild zum jagdbaren Wild nach Landesrecht, auch wenn teils ganzjährige Schonung gilt (z. B. Wildkatze, Mäusebussard). Eichhörnchen und Bekassine unterliegen in Bayern nicht dem Jagdrecht.

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