BayernRechtBAY-RE-7-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Luchs, Mink (amerikanischer Nerz), Großes Wiesel (Hermelin), Alpenschneehuhn und Höckerschwan.

  • A)Luchs
  • B)Mink (amerikanischer Nerz)
  • C)Großes Wiesel (Hermelin)
  • D)Brachvogel
  • E)Alpenschneehuhn
  • F)Höckerschwan
Erklärung

In Bayern zählen zum jagdbaren Wild u. a. Luchs, Mink (amerikanischer Nerz), Großes Wiesel (Hermelin), Alpenschneehuhn und Höckerschwan; der Brachvogel gehört nicht dazu. Achtung: Dass eine Art dem Jagdrecht unterliegt, heißt nicht, dass sie bejagt werden darf – Luchs und weitere Arten sind ganzjährig geschont; maßgeblich sind die Landesjagdzeiten.

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