Kurze Antwort
Richtig sind: Luchs, Mink (amerikanischer Nerz), Großes Wiesel (Hermelin), Alpenschneehuhn und Höckerschwan.
In Bayern zählen zum jagdbaren Wild u. a. Luchs, Mink (amerikanischer Nerz), Großes Wiesel (Hermelin), Alpenschneehuhn und Höckerschwan; der Brachvogel gehört nicht dazu. Achtung: Dass eine Art dem Jagdrecht unterliegt, heißt nicht, dass sie bejagt werden darf – Luchs und weitere Arten sind ganzjährig geschont; maßgeblich sind die Landesjagdzeiten.
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