BayernRechtBAY-RE-8-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Iltis, Wanderfalke, Hohltaube und Gänsesäger.

  • A)Iltis
  • B)Biber
  • C)Wanderfalke
  • D)Hohltaube
  • E)Kormoran
  • F)Gänsesäger
Erklärung

In Bayern unterliegen dem Jagdrecht: Iltis, Wanderfalke, Hohltaube und Gänsesäger. Biber und Kormoran sind dort nicht jagdbar. Grundlage ist § 2 BJagdG i. V. m. dem Bayerischen Jagdrecht, das festlegt, welche Arten als Wild gelten; jagdrechtlich erfasst heißt nicht automatisch bejagbar (Jagdzeiten/Schonzeiten beachten).

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