Kurze Antwort
Richtig sind: Iltis, Wanderfalke, Hohltaube und Gänsesäger.
In Bayern unterliegen dem Jagdrecht: Iltis, Wanderfalke, Hohltaube und Gänsesäger. Biber und Kormoran sind dort nicht jagdbar. Grundlage ist § 2 BJagdG i. V. m. dem Bayerischen Jagdrecht, das festlegt, welche Arten als Wild gelten; jagdrechtlich erfasst heißt nicht automatisch bejagbar (Jagdzeiten/Schonzeiten beachten).
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