Kurze Antwort
Richtig sind: Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher.
In Bayern unterliegen Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher dem Jagdrecht, da sie in § 2 BJagdG als Federwild geführt werden und vom Landesrecht nicht ausgenommen sind. Wolf und Waldohreule unterliegen dem Naturschutzrecht und sind kein jagdbares Wild in Bayern.
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