Kurze Antwort
Richtig sind: Lachmöwe, Knäkente, Wachtel, Eichelhäher und Wolf.
In Bayern unterliegen Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher dem Jagdrecht, da sie in § 2 BJagdG als Federwild geführt werden und vom Landesrecht nicht ausgenommen sind. Der Wolf wurde 2026 als jagdbare Tierart ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Die Waldohreule unterliegt dem Naturschutzrecht und ist kein jagdbares Wild in Bayern.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.