BayernRechtBAY-RE-9-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Lachmöwe, Knäkente, Wachtel, Eichelhäher und Wolf.

  • A)Lachmöwe
  • B)Knäkente
  • C)Wolf
  • D)Wachtel
  • E)Waldohreule
  • F)Eichelhäher
Erklärung

In Bayern unterliegen Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher dem Jagdrecht, da sie in § 2 BJagdG als Federwild geführt werden und vom Landesrecht nicht ausgenommen sind. Der Wolf wurde 2026 als jagdbare Tierart ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Die Waldohreule unterliegt dem Naturschutzrecht und ist kein jagdbares Wild in Bayern.

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