BayernRechtBAY-RE-9-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher.

  • A)Lachmöwe
  • B)Knäkente
  • C)Wolf
  • D)Wachtel
  • E)Waldohreule
  • F)Eichelhäher
Erklärung

In Bayern unterliegen Lachmöwe, Knäkente, Wachtel und Eichelhäher dem Jagdrecht, da sie in § 2 BJagdG als Federwild geführt werden und vom Landesrecht nicht ausgenommen sind. Wolf und Waldohreule unterliegen dem Naturschutzrecht und sind kein jagdbares Wild in Bayern.

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