Kurze Antwort
Richtig sind: Murmeltier, Sumpfbiber (Nutria), Waldschnepfe und Haubentaucher.
In Bayern sind jagdbar: Murmeltier, Sumpfbiber (Nutria), Waldschnepfe und Haubentaucher. Zwergtaucher und Kiebitz unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Grundlage ist die bayerische Liste jagdbarer Arten; nicht jede Wasser- oder Wiesenvogelart ist darin geführt.
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