BayernRechtBAY-RE-10-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Murmeltier, Sumpfbiber (Nutria), Waldschnepfe und Haubentaucher.

  • A)Zwergtaucher
  • B)Murmeltier
  • C)Sumpfbiber (Nutria)
  • D)Waldschnepfe
  • E)Kiebitz
  • F)Haubentaucher
Erklärung

In Bayern sind jagdbar: Murmeltier, Sumpfbiber (Nutria), Waldschnepfe und Haubentaucher. Zwergtaucher und Kiebitz unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Grundlage ist die bayerische Liste jagdbarer Arten; nicht jede Wasser- oder Wiesenvogelart ist darin geführt.

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