Kurze Antwort
Richtig sind: Schneehase, Kolbenente, Krickente, Graugans und Kolkrabe.
In Bayern unterliegen Schneehase, Kolbenente, Krickente, Graugans und Kolkrabe dem Jagdrecht; der Silberreiher nicht. Grundlage ist § 2 BJagdG i. V. m. der bayerischen Regelungsliste: Enten, Gänse, Kolkrabe und Schneehase sind dort als Wild geführt, der Silberreiher zählt zum besonders geschützten Arteninventar und ist kein jagdbares Wild.
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