BayernRechtBAY-RE-11-2025

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schneehase, Kolbenente, Krickente, Graugans und Kolkrabe.

  • A)Schneehase
  • B)Kolbenente
  • C)Krickente
  • D)Graugans
  • E)Silberreiher
  • F)Kolkrabe
Erklärung

In Bayern unterliegen Schneehase, Kolbenente, Krickente, Graugans und Kolkrabe dem Jagdrecht; der Silberreiher nicht. Grundlage ist § 2 BJagdG i. V. m. der bayerischen Regelungsliste: Enten, Gänse, Kolkrabe und Schneehase sind dort als Wild geführt, der Silberreiher zählt zum besonders geschützten Arteninventar und ist kein jagdbares Wild.

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