Kurze Antwort
Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung ist beim Rehwild als abnormes Verhalten zu werten und erfordert nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung.
Dieses Verhalten kann auf eine Störung des Allgemeinbefindens oder eine Erkrankung hindeuten. Daher gilt es als bedenkliches Merkmal im Sinne der Tier-LMHV.
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