BayernJagdpraxisBAY-JB-234-2025

Welche der nachgenannten Verhaltensweisen muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Kurze Antwort

Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung ist beim Rehwild als abnormes Verhalten zu werten und erfordert nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung.

  • A)Langanhaltendes Schrecken
  • B)Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
  • C)Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung
Erklärung

Dieses Verhalten kann auf eine Störung des Allgemeinbefindens oder eine Erkrankung hindeuten. Daher gilt es als bedenkliches Merkmal im Sinne der Tier-LMHV.

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