Kurze Antwort
Richtig sind: Fuchs, Dachs und Schwarzwild.
Richtig sind Fuchs, Dachs und Schwarzwild, weil diese Arten in der Nachtzeit bejagt werden dürfen und der Einsatz künstlicher Lichtquellen sowie Nachtsicht‑Vor-/Aufsatzgeräte beim Erlegen hier zulässig ist. Rehwild und Wildkaninchen unterliegen dem Nachtjagdverbot; sie dürfen nachts nicht erlegt werden, daher sind Hilfsmittel zum Erlegen in der Nacht für sie unzulässig. Regelungen können je nach Bundesland abweichen; hier geht es um Bayern.
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