BayernRechtBAY-RE-54-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bayernweit im Rahmen ihrer Jagdzeit mit künstlichen Lichtquellen, Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsatzgeräten erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs, Dachs und Schwarzwild.

  • A)Fuchs
  • B)Wildkaninchen
  • C)Dachs
  • D)Rehwild
  • E)Schwarzwild
Erklärung

Richtig sind Fuchs, Dachs und Schwarzwild, weil diese Arten in der Nachtzeit bejagt werden dürfen und der Einsatz künstlicher Lichtquellen sowie Nacht­sicht‑Vor-/Aufsatzgeräte beim Erlegen hier zulässig ist. Rehwild und Wildkaninchen unterliegen dem Nachtjagdverbot; sie dürfen nachts nicht erlegt werden, daher sind Hilfsmittel zum Erlegen in der Nacht für sie unzulässig. Regelungen können je nach Bundesland abweichen; hier geht es um Bayern.

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