BayernRechtBAY-RE-122-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bei einer Treibjagd am Hubertustag (03.11.) vom Jagdleiter zur Erlegung freigegeben werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Feldhase, Fasan, Schwarzwild und Waldschnepfe.

  • A)Rehwild
  • B)Feldhase
  • C)Rebhuhn
  • D)Fasan
  • E)Schwarzwild
  • F)Waldschnepfe
Erklärung

Am 03.11. (Hubertustag) sind bei Treibjagden in Bayern Niederwildarten wie Feldhase, Fasan und auch Schwarzwild sowie die Waldschnepfe freigabefähig. Rehwild und Rebhuhn sind für Treibjagden in Bayern an diesem Datum nicht zulässig bzw. geschont; daher nur Feldhase, Fasan, Schwarzwild und Waldschnepfe richtig.

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