BayernRechtBAY-RE-51-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Bayern nach Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs, Wildkaninchen und Dachs.

  • A)Schwarzwild
  • B)Fuchs
  • C)Wildkaninchen
  • D)Rabenkrähe
  • E)Dachs
  • F)Fasan
Erklärung

Richtig sind Fuchs, Wildkaninchen und Dachs, weil diese Raubwild-/Niederwildarten in Bayern nach absolviertem Fallenlehrgang mit tierschutzkonformen Lebend- oder Totfangfallen bejagt werden dürfen – natürlich nur innerhalb ihrer Jagdzeiten. Schwarzwild, Rabenkrähen und Fasane dürfen in Bayern nicht per Falle gefangen werden.

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