BayernRechtBAY-RE-52-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Bayern nach Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Baummarder, Waschbär, Marderhund und Steinmarder.

  • A)Rebhuhn
  • B)Baummarder
  • C)Waschbär
  • D)Marderhund
  • E)Steinmarder
  • F)Feldhase
Erklärung

Richtig sind Baummarder, Waschbär, Marderhund und Steinmarder, weil diese Raubwildarten in Bayern mit tierschutzkonformen Lebendfallen gefangen werden dürfen, sofern ein anerkannter Fallenlehrgang absolviert wurde. Rebhuhn und Feldhase (Niederwild) dürfen nicht mit Fallen gefangen werden.

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