Kurze Antwort
Richtig sind: Baummarder, Waschbär, Marderhund und Steinmarder.
Richtig sind Baummarder, Waschbär, Marderhund und Steinmarder, weil diese Raubwildarten in Bayern mit tierschutzkonformen Lebendfallen gefangen werden dürfen, sofern ein anerkannter Fallenlehrgang absolviert wurde. Rebhuhn und Feldhase (Niederwild) dürfen nicht mit Fallen gefangen werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.