Kurze Antwort
Muffelwild, Gamswild, Rehwild und Damwild dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden; Schwarzwild und Dachs unterliegen keiner Abschussplanung.
Abschussplanpflicht gilt für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwilds sowie für bestimmte Hochwildarten. Daher sind Muffel-, Gams-, Reh- und Damwild planpflichtig, während Schwarzwild und Dachs nicht darunter fallen.
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