BayernRechtBAY-RE-77-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?

Kurze Antwort

Muffelwild, Gamswild, Rehwild und Damwild dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden; Schwarzwild und Dachs unterliegen keiner Abschussplanung.

  • A)Muffelwild
  • B)Gamswild
  • C)Schwarzwild
  • D)Rehwild
  • E)Dachs
  • F)Damwild
Erklärung

Abschussplanpflicht gilt für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwilds sowie für bestimmte Hochwildarten. Daher sind Muffel-, Gams-, Reh- und Damwild planpflichtig, während Schwarzwild und Dachs nicht darunter fallen.

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