BayernRechtBAY-RE-77-2025

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Muffelwild, Gamswild, Rehwild und Damwild.

  • A)Muffelwild
  • B)Gamswild
  • C)Schwarzwild
  • D)Rehwild
  • E)Dachs
  • F)Damwild

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