BayernRechtBAY-RE-117-2025

Welche der nachgenannten Wildarten haben in Bayern am 1. Oktober Jagdzeit?

Kurze Antwort

Am 1. Oktober haben in Bayern Dachs, Rebhuhn, Blässhuhn und Gamswild Jagdzeit; Baummarder und Waldschnepfe nicht.

  • A)Dachs
  • B)Rebhuhn
  • C)Baummarder
  • D)Blässhuhn
  • E)Gamswild
  • F)Waldschnepfe
Erklärung

Nach bayerischem Jagdrecht beginnt die Jagdzeit für Dachs (ganzjährig/Herbst), Rebhuhn, Blässhuhn und Gamswild am bzw. umfasst den 1. Oktober. Baummarder startet erst am 16.10., die Waldschnepfe ebenfalls erst ab 16.10.

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