Kurze Antwort
Richtig sind: Hermelin, Iltis und Steinmarder.
Hermelin, Iltis und Steinmarder sind Haarraubwild (Beutegreifer), die Gelege, Jungtiere und Altvögel von Niederwild (Hase, Rebhuhn, Fasan) erbeuten können und unter dem Jagdrecht bejagt werden dürfen. Der Raufußbussard ist ein Greifvogel und steht unter strengem Schutz, er darf nicht bejagt werden.
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