BayernJagdpraxisBAY-JB-71-2025

Welche der nachgenannten Wildarten können den Besatz an Hasen, Rebhühnern und Fasanen verringern und dürfen bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Hermelin, Iltis und Steinmarder.

  • A)Hermelin
  • B)Iltis
  • C)Raufußbussard
  • D)Steinmarder
Erklärung

Hermelin, Iltis und Steinmarder sind Haarraubwild (Beutegreifer), die Gelege, Jungtiere und Altvögel von Niederwild (Hase, Rebhuhn, Fasan) erbeuten können und unter dem Jagdrecht bejagt werden dürfen. Der Raufußbussard ist ein Greifvogel und steht unter strengem Schutz, er darf nicht bejagt werden.

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