BayernRechtBAY-RE-152-2025

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild, Muffelwild und Fasan.

  • A)Schwarzwild
  • B)Muffelwild
  • C)Dachs
  • D)Feldhase
  • E)Graureiher
  • F)Fasan
Erklärung

Ersatzpflichtig nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Schwarzwild und Muffelwild gehören zum Schalenwild, daher ersatzpflichtig; Fasan ist ausdrücklich genannt. Dachs, Feldhase und Graureiher fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Verursacher. Regelungen können je nach Bundesland erweitert werden.

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