Kurze Antwort
Richtig sind: Schwarzwild, Muffelwild und Fasan.
Ersatzpflichtig nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Schwarzwild und Muffelwild gehören zum Schalenwild, daher ersatzpflichtig; Fasan ist ausdrücklich genannt. Dachs, Feldhase und Graureiher fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Verursacher. Regelungen können je nach Bundesland erweitert werden.
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