Kurze Antwort
Ersatzpflichtige Wildschäden verursachen Rotwild, Rehwild und Wildkaninchen; Ringeltaube, Graugans und Rebhuhn gehören nicht dazu.
Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Schalenwild (u. a. Rot- und Rehwild) sowie Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. Ringeltauben, Graugänse und Rebhühner sind nicht erfasst und lösen keinen gesetzlichen Wildschadensersatz aus.
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