BayernRechtBAY-RE-153-2025

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagd- gesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtige Wildschäden verursachen Rotwild, Rehwild und Wildkaninchen; Ringeltaube, Graugans und Rebhuhn gehören nicht dazu.

  • A)Rotwild
  • B)Rehwild
  • C)Wildkaninchen
  • D)Ringeltaube
  • E)Graugans
  • F)Rebhuhn
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Schalenwild (u. a. Rot- und Rehwild) sowie Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. Ringeltauben, Graugänse und Rebhühner sind nicht erfasst und lösen keinen gesetzlichen Wildschadensersatz aus.

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