Kurze Antwort
Zum Hochwild zählen jagdrechtlich Schwarzwild sowie das Schalenwild außer Rehwild, also Rot- und Damwild, und beim Federwild das Auerwild; Rehwild und Birkwild gehören nicht dazu.
Nach BJagdG §2 Abs. 4 umfasst Hochwild alles Schalenwild außer Rehwild sowie Auer-, Stein- und Seeadler. Daher sind Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Auerwild Hochwild; Rehwild und Birkwild zählen zum Niederwild.
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