BayernRechtBAY-RE-12-2025

Welche der nachgenannten Wildarten zählen jagdrechtlich zum Hochwild?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild, Auerwild, Rotwild und Damwild.

  • A)Schwarzwild
  • B)Auerwild
  • C)Birkwild
  • D)Rotwild
  • E)Damwild
  • F)Rehwild

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