BayernNaturBAY-NA-1-2025

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eichhörnchen, Igel, Spitzmaus und Feldhamster.

  • A)Eichhörnchen
  • B)Igel
  • C)Spitzmaus
  • D)Schermaus
  • E)Wanderratte
  • F)Feldhamster
Erklärung

Besonders geschützt sind u. a. alle Insektenfresser (Igel, Spitzmäuse) sowie viele heimische Arten wie das Eichhörnchen; der Feldhamster ist sogar streng geschützt. Schermaus, Feldmaus und Wanderratte sind von diesem besonderen Schutz ausgenommen.

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