Kurze Antwort
Haselmaus, Siebenschläfer und Eichhörnchen zählen zu den besonders geschützten wildlebenden Säugetierarten.
Amerikanischer Nerz, Erdmaus und Feldmaus gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Die genannten geschützten Arten unterliegen den zusätzlichen Verboten des Naturschutzrechts.
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