BayernNaturBAY-NA-2-2025

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Haselmaus, Siebenschläfer und Eichhörnchen zählen zu den besonders geschützten wildlebenden Säugetierarten.

  • A)Amerikanischer Nerz (Mink)
  • B)Haselmaus
  • C)Erdmaus
  • D)Feldmaus
  • E)Siebenschläfer
  • F)Eichhörnchen
Erklärung

Amerikanischer Nerz, Erdmaus und Feldmaus gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Die genannten geschützten Arten unterliegen den zusätzlichen Verboten des Naturschutzrechts.

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