BayernRechtBAY-RE-62-2025

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs, Schwarzwild, Dachs und Waldschnepfe.

  • A)Fuchs
  • B)Fasane
  • C)Schwarzwild
  • D)Dachs
  • E)Rehwild
  • F)Waldschnepfe
Erklärung

Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. In dieser Zeit ist das Erlegen von Wild grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind u. a. Schwarzwild, Raubwild (z. B. Fuchs, Dachs) sowie Waldschnepfe. Fasane und Rehwild dürfen nachts nicht erlegt werden.

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