BayernRechtBAY-RE-108-2025

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Bayern mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs, Frischling und Mink.

  • A)Fuchs
  • B)Mauswiesel
  • C)Kanadagans
  • D)Frischling
  • E)Mink
Erklärung

Richtig sind Fuchs, Frischling und Mink, weil sie in Bayern – unter Beachtung des Elterntierschutzes – ohne feste Schonzeit bejagt werden dürfen. Mauswiesel und Kanadagans haben in Bayern Schonzeiten bzw. sind nicht ganzjährig freigegeben. Wichtig: Führende Elterntiere sind während der Aufzucht zu verschonen.

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