Kurze Antwort
In Bayern dürfen Sumpfbiber (Nutria) und Überläufer ganzjährig bejagt werden, ausgenommen sind die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere; Lachmöwe und Mauswiesel haben diese Freigabe nicht.
Nach bayerischem Jagdrecht unterliegen Nutria und Überläufer keiner Schonzeit, der Elterntierschutz gilt jedoch. Lachmöwen sind geschützt, Mauswiesel nicht ganzjährig freigegeben.
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