BayernRechtBAY-RE-109-2025

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Bayern mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sumpfbiber (Nutria) und Überläufer.

  • A)Sumpfbiber (Nutria)
  • B)Lachmöve
  • C)Überläufer
  • D)Mauswiesel

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