BayernRechtBAY-RE-109-2025

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Bayern mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

In Bayern dürfen Sumpfbiber (Nutria) und Überläufer ganzjährig bejagt werden, ausgenommen sind die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere; Lachmöwe und Mauswiesel haben diese Freigabe nicht.

  • A)Sumpfbiber (Nutria)
  • B)Lachmöve
  • C)Überläufer
  • D)Mauswiesel
Erklärung

Nach bayerischem Jagdrecht unterliegen Nutria und Überläufer keiner Schonzeit, der Elterntierschutz gilt jedoch. Lachmöwen sind geschützt, Mauswiesel nicht ganzjährig freigegeben.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten