BayernRechtBAY-RE-236-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Nicht gepflückt werden dürfen Akelei, Seidelbast und Enzian; Hahnenfuß und Margeriten dürfen gepflückt werden.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Akelei
  • C)Seidelbast
  • D)Margeriten
  • E)Enzian
Erklärung

Akelei, Seidelbast und alle europäischen Enzianarten sind besonders geschützt und unterliegen dem Pflückverbot. Hahnenfuß und Margeriten sind nicht besonders geschützt und fallen unter die Handstraußregel, sofern keine Schutzgebiete betroffen sind.

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