BayernRechtBAY-RE-236-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Akelei, Seidelbast und Enzian.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Akelei
  • C)Seidelbast
  • D)Margeriten
  • E)Enzian

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